Der Vorstand

 

Der Vorstand eines DPSG-Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, d.h.: den beiden Stammesvorsitzenden, in der Regel eine Frau und ein Mann, und dem/der Stammeskuraten/-kuratin.
Diese drei Personen vertreten den Stamm nach außen und führen die Geschäfte. Dazu gehören die Einrichtung und Gestaltung der Leiterrunden, die Berufung und Abberufung der Leiter/innen, die Führung der Kasse, die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Leiter/innen, die Berufung von Vorstandsmitarbeitern und Fachreferenten.
Die Aufgabe des/der Stammeskuraten/-kuratin besteht in der geistlichen Leitung des Stammes.
Der Stammesvorstand wird auf der Stammesversammlung in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren von den jeweiligen Delegierten der Kinder, Jugendlichen und Leitern gewählt.